Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  2. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen weder der Verkaufskatalog noch die Einstellung der Waren in unserem Online-Shop ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar. Der Verkäufer hält sich ab Zugang seines Angebots beim Käufer für eine Frist von 14 Tagen daran gebunden.
    Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges, dieses Online-Shops und sonstiger Bestellunterlagen vor; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben hierzu zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Preisstellung und Zahlungsbedingungen
    Alle Preisangaben, insbesondere solche im Katalog als auch in unserem Online-Shop, gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw. Lager des Verkäufers und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten der Transportverpackung und des Transportes. Nähere Informationen zu den Versandkosten erhalten Sie über den Link „Versandkosten“ in unserem Online-Shop. Wünscht der Käufer ausdrücklich eine Transportversicherung, wird der Verkäufer eine solche auf Kosten des Käufers abschließen. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
    Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
    Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    Die Zahlungskonditionen sind auf allen Belegen wie Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung angeführt.
    Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen unserer Lieferanten zu erhöhen. In gleicher Weise und im gleichen Umfang sind wir unverzüglich bei Vorliegen von Kostensenkungen verpflichtet, den Preis herabzusetzen.
  4. Zahlungsverzug und Verzugszinsen
    Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
    Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine behauptete Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder ein über diese Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind die Gegenansprüche des Käufers, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung unserer jeweiligen vertraglichen Leistungen beruhen, ausgenommen.
    Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
  5. Lieferzeit
    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller erforderlichen technischen Fragen voraus.
    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
    Sofern die Voraussetzungen von Punkt 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
    Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
  6. Rückgabe oder Umtausch
    Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden; ein Recht des Kunden auf Rückgabe oder Umtausch der Ware besteht nicht. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand sein. Die Rückgabe muss für den Verkäufer kostenfrei erfolgen. Es fallen stets Bearbeitungskosten an. Sterilverpackte Produkte, Sonderanfertigungen und Kühlware sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Möbel werden auftragsbezogen gefertigt und gelten insofern als Sonderanfertigung.
  7. Gewährleistung und Haftung
    Der Verkäufer leistet für die gelieferten Waren in der Weise Gewähr, dass er diejenigen Waren, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar.
    Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
    Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben grundsätzlich keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
    Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer und seinen Lieferanten erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer und Lieferanten fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Kardinalpflichten bzw. vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
    Die vorstehenden Regelungen gelten ebenfalls nicht für Schäden, die von der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  8. Verjährung
    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat.
    Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
    Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
    Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
    Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
    Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
  10. Datenschutz
    Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
  11. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Kaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
    Es gilt das Recht der Österreichischen Republik.
    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
  12. Allgemeine Bedingungen
    Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr

    Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch Ihre Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dies postalisch per E-Mail, per Fax oder über den Online-Shop. Letzteres indem Sie die jeweiligen Artikel in den Warenkorb legen und nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten sowie nach Wahl der Versand- und Zahlungsart abschließend auf den Bestellbutton klicken. Während dieser Bestellung können Sie alle Eingaben laufend korrigieren. Zudem werden Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung nochmals zusammengefasst und können hiernach bearbeitet/berichtigt werden.
    Den Eingang der Bestellung bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail. Hierneben nehmen wir Ihr Angebot gegebenenfalls innerhalb der Bindungsfrist von 14 Tagen ausdrücklich an, wobei dies in aller Regel per E-Mail geschieht.
    1) Der Vertragstext/Ihre Bestelldaten wird/werden nach Vertragsschluss von uns gespeichert und kann/können von Ihnen über Ihr Kundenkonto im Internet jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
    2) Bitte beachten Sie, dass der Vertragsschluss ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen kann.

    Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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